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BVerwG, 13.02.1990 - 3 C 27.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung ausschließlich der im Betriebsentwicklungsplan ausgewiesenen Milchkuhzahl bei der Berechnung der Milchzielmenge - Sinn und Zweck der Anknüpfung an den Betriebsentwicklungssplan bei der Berechnung der Referenzmenge - Umfang des Vertrauensschutzes bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.02.1987 - 9 B 86.01113
- BVerwG, 13.02.1990 - 3 C 27.87
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 36.87
Milcherzeugung - Anfangsstichtag - Referenzmenge - Bescheinigungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1990 - 3 C 27.87
Hierfür generell "Vertrauensschutz" zu gewähren, hätte, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 36.87 - (BVerwGE 79, 180 = Buchholz 451.512 Nr. 2) dargelegt hat, dazu geführt, daß latente Milcherzeugungskapazitäten, die - aus welchen Gründen auch immer - bisher stillgelegt, nur unvollkommen genutzt oder unausgebaut waren, nunmehr - in der Krise der Überproduktion - mobilisiert werden. - BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 45.87
Zielmenge - Entwicklungsplan - Milchkühe - Geplante Kuhplätze
Auszug aus BVerwG, 13.02.1990 - 3 C 27.87
Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 45.87 - (Buchholz 451.512 Nr. 15 = RdL 1989, 155) entschieden. - BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 81.87
Milcherzeugung - Garantiemenge - Betriebsentwicklungsplan - Zielmenge - …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1990 - 3 C 27.87
Im übrigen kann nach einem weiteren Urteil des Senats vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 81.87 - (BVerwGE 81, 68 = Buchholz 451.512 Nr. 16 = RdL 1989, 157) der Betriebsentwicklungsplan in zielmengenrelevanter Weise nur unter den in dieser Entscheidung genannten Voraussetzungen geändert werden, die im vorliegenden Falle nicht erfüllt sind.
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
Auslegung von § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV
Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang ausführe, dass das Fehlen eines schriftlichen Vermerks über die Erweiterung nicht zu Lasten des Betriebsinhabers gehen dürfe, berücksichtige dies nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.2.1990, Az.: 3 C 27.87, juris), nach der nicht schriftlich festgehaltene Planungsabsichten zu Lasten des Landwirts gingen.Die vom Beklagten insoweit herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1990 - 3 C 27/87 - (juris) steht dem nicht entgegen.
- BVerwG, 31.01.1991 - 3 C 66.88
Milchproduktion - Berechnung der Referenzmenge - Festhalten des Milcherzeugers an …
Es bestehen nach der Rechtsprechung des Senats keine Bedenken, daß § 6 Abs. 2 MGVO die Berechnung der Referenzmenge an Angaben des Entwicklungsplans knüpft (vgl. Urteil vom 13. Februar 1990 - BVerwG 3 C 27.87 -).Es bestehen nach der Rechtsprechung des Senats auch keine Bedenken, daß § 6 Abs. 2 MGVO die Berechnung der Referenzmenge an Angaben des Entwicklungsplans knüpft (vgl. Urteil vom 13. Februar 1990 - BVerwG 3 C 27.87 -).
- BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89
Recht der Landwirtschaft: Voraussetzugen für die Geltendmachung einer besonderen …
Die Beschränkung auf urkundliche Nachweise ist in besonderer Weise geeignet, den Beweiserhebungsaufwand in Grenzen zu halten (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 1990 - BVerwG 3 C 27.87 -).
- BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 33.90
Recht der Landwirtschaft: Voraussetzungen für die Anerkennung einer abweichenden …
Die Beschränkung auf urkundliche Nachweise ist in besonderer Weise geeignet, den Beweiserhebungsaufwand in Grenzen zu halten (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 1990 - BVerwG 3 C 27.87 -). - BVerwG, 16.01.1992 - 3 C 54.89
Milchproduktion - Milch-Garantiemengen-Verordnung - Ungeregelter Härtefall - …
Gegen die Anknüpfung an die Angaben des Entwicklungsplanes, an denen der Antragsteller selbst mitgewirkt hat, bestehen nach der Rechtsprechung des Senats keine Bedenken (vgl. Urteil vom 13. Februar 1990 - BVerwG 3 C 27.87 -). - BVerwG, 25.11.1992 - 3 C 31.90
Erreichen einer Baugenehmigung für die Errichtung einer weiteren Stallfläche - …
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist dieses Erfordernis Ausdruck der vom Normgeber verfolgten Absicht, das Bescheinigungsverfahren auf eine möglichst verläßliche und wenig manipulationsanfällige Grundlage zu stellen sowie den Beweiserhebungsaufwand angesichts der großen Zahl von Milchquotenverfahren möglichst gering zu halten (vgl. Urteile vom 13. Februar 1990 - BVerwG 3 C 27.87 - und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 33.90 -).